Wonach richten sich die Anwaltsgebühren ?
Die Vergütung meiner Tätigkeiten richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Darin hat der Gesetzgeber umfassend die Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten geregelt. Individuelle Vergütungsvereinbarungen runden mein Angebot ab. Je nach Einzelfall können Sie mit uns auch Pauschalen oder Abrechnungen nach Stundensatz vereinbaren.
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernehme ich als kostenlosen Service die notwendige Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrem Rechtsschutzversicherer.
Sie haben ein geringes Einkommen und keine Rechtsschutzversicherung?
Niemand wird von der Rechtsberatung ausgeschlossen. Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Die Beratungshilfe deckt die Kosten für die außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit insbesondere die Anwaltliche Beratung. Für die Beantragung von Beratungshilfe wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht. Das hierzu notwendige Formular erhalten Sie ihn unter Formulare. Mit dem Beratungshilfeschein vereinbaren Sie dann einen Termin bei uns. Sie zahlen hier lediglich einen Kostenzuschuss von 15 Euro.
Für die anwaltliche Vertretung vor Gericht kann Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Dabei ist es egal, ob Sie klagen möchten oder verklagt werden. Das hierzu notwendige Formular erhalten Sie ebenfalls in unserem Downloadbereich. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.